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   FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00   

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https://dejure.org/2001,15489
FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00 (https://dejure.org/2001,15489)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.11.2001 - 1 K 136/00 (https://dejure.org/2001,15489)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. November 2001 - 1 K 136/00 (https://dejure.org/2001,15489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Einspruchseinlegung durch einen von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft / Einwendungsausschluss nach § 166 AO für einen bevollmächtigten BGB-Gesellschafter / ermessensgerechte Inhaftungnahme bei Inanspruchnahme aller Gesellschafter einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruchseinlegung durch einen von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Ermessensgerechte Inhaftungnahme bei Inanspruchnahme aller Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einspruchseinlegung durch einen von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern einer BGB -Gesellschaft; Einwendungsausschluss nach § 166 AO für einen bevollmächtigten BGB -Gesellschafter; ermessensgerechte Inhaftungnahme bei Inanspruchnahme aller Gesellschafter einer BGB ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einspruchseinlegung durch einen von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft - Einwendungsausschluss nach § 166 AO für einen bevollmächtigten BGB-Gesellschafter - Ermessensgerechte Inhaftungnahme bei Inanspruchnahme aller Gesellschafter einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.1985 - VII R 187/82

    GbR - Umsatzsteuerschuld - Haftung

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00
      Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - können die Gesellschafter einer bestehenden oder ehemaligen GdbR gemäß  §§ 191 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 AO, 705, 421, 427 BGB in verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Haftung für Umsatzsteuerschulden der vormaligen Gesellschaft genommen werden (s. z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 VII R 187/82, BStBl II 1986, 156; vom 27. Juni 1989 VII R 100/86, BStBl II 1989, 952).
  • BFH, 27.06.1989 - VII R 100/86

    Haftung der BGB-Gesellschafter für Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft?

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00
      Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - können die Gesellschafter einer bestehenden oder ehemaligen GdbR gemäß  §§ 191 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 AO, 705, 421, 427 BGB in verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Haftung für Umsatzsteuerschulden der vormaligen Gesellschaft genommen werden (s. z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 VII R 187/82, BStBl II 1986, 156; vom 27. Juni 1989 VII R 100/86, BStBl II 1989, 952).
  • BFH, 24.02.1987 - VII R 4/84

    Einbeziehung von Säumniszuschlägen in die Haftung eines Klägers als

    Auszug aus FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00
    Die Haftung erstreckt sich auch auf steuerliche Nebenleistungen im Sinne des § 3 Abs. 3 AO wie beispielsweise Zinsen und Säumniszuschläge (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1987 VII R 4/84, BStBl II 1987, 363).
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