Rechtsprechung
FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Einspruchseinlegung durch einen von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft / Einwendungsausschluss nach § 166 AO für einen bevollmächtigten BGB-Gesellschafter / ermessensgerechte Inhaftungnahme bei Inanspruchnahme aller Gesellschafter einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einspruchseinlegung durch einen von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Ermessensgerechte Inhaftungnahme bei Inanspruchnahme aller Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einspruchseinlegung durch einen von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern einer BGB -Gesellschaft; Einwendungsausschluss nach § 166 AO für einen bevollmächtigten BGB -Gesellschafter; ermessensgerechte Inhaftungnahme bei Inanspruchnahme aller Gesellschafter einer BGB ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einspruchseinlegung durch einen von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft - Einwendungsausschluss nach § 166 AO für einen bevollmächtigten BGB-Gesellschafter - Ermessensgerechte Inhaftungnahme bei Inanspruchnahme aller Gesellschafter einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.1985 - VII R 187/82
GbR - Umsatzsteuerschuld - Haftung
Auszug aus FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - können die Gesellschafter einer bestehenden oder ehemaligen GdbR gemäß §§ 191 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 AO, 705, 421, 427 BGB in verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Haftung für Umsatzsteuerschulden der vormaligen Gesellschaft genommen werden (s. z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 VII R 187/82, BStBl II 1986, 156; vom 27. Juni 1989 VII R 100/86, BStBl II 1989, 952). - BFH, 27.06.1989 - VII R 100/86
Haftung der BGB-Gesellschafter für Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft?
Auszug aus FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - können die Gesellschafter einer bestehenden oder ehemaligen GdbR gemäß §§ 191 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 AO, 705, 421, 427 BGB in verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Haftung für Umsatzsteuerschulden der vormaligen Gesellschaft genommen werden (s. z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1985 VII R 187/82, BStBl II 1986, 156; vom 27. Juni 1989 VII R 100/86, BStBl II 1989, 952). - BFH, 24.02.1987 - VII R 4/84
Einbeziehung von Säumniszuschlägen in die Haftung eines Klägers als …
Auszug aus FG Saarland, 23.11.2001 - 1 K 136/00
Die Haftung erstreckt sich auch auf steuerliche Nebenleistungen im Sinne des § 3 Abs. 3 AO wie beispielsweise Zinsen und Säumniszuschläge (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1987 VII R 4/84, BStBl II 1987, 363).